Ärzt:innen wollen eine #ElektrischePatientenakte - aber nicht alle wollen sie in der Form, wie sie ab Januar 2025 sukzessive für jede:n gesetzlich Versicherte:n automatisch angelegt wird:
Abgesehen von technischen Problemen, die zu noch mehr #Bürokratie und Arbeitsbelastung jenseits der unmittelbaren Patient:innenversorgung führen, gibt es v.a. gravierende Probleme beim #Datenschutz. Eine reine #Pseudonymisierung kann im Grundsatz immer rückverfolgt werden.
1/n
Patient:innen können #Widerspruch einlegen, bestimmte Dokumente in die #ePA hochzuladen oder selektiv den Zugriff verweigern - müssen dies aber explizit immer extra in einer App oder bei einer Ombudsstelle angeben.
Die viel gelobten Vorteile der #ePA z.B. in Form eines #Notfalldatensatzes bergen darüber hinaus das Risiko, behandelnde Ärzt:innen in falscher Sicherheit zu wiegen, wenn aus Angst vor Diskriminierung relevante Medikamente nicht angezeigt werden.
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Die #KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) bietet eine #FAQ Seite zur #ePA, hält sich aber beim Thema #Datenschutz bedeckt:
https://www.kbv.de/html/69298.php
Eine Entscheidungshilfe für oder gegen einen Widerspruch zur ePA biete z.B. #netzpolitik
Achja: für #GKV Versicherte gilt ab 2025 eine #Widerspruchslösung (Opt Out - jede:r bekommt automatisch eine, solange nicht explizit Widerspruch eingelegt wird), #Privatversicherte müssen dagegen einer ePA explizit zustimmen.
3/n
Im Gegensatz zum Löschen / Sperren / Verbergen sowie dem Zugriff auf die eigene #ePA benötigt man für den #Widerspruch zur Anlage einer elektronischen Patientenakte zumindest bei der #TechnikerKrankenkasse weder eine App noch muss man die Ombudsstelle der KV bemühen.
Es reicht ein Klick im normalen Kunden-Login-Bereich.
Fazit: gut ist manchmal das Gegenteil von gut gemeint. Bei allen potentiellen Vorteilen für die Patient:innenversorgung bestehen aktuell noch viele Bedenken.
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Du schreibst ...
#Privatversicherte müssen dagegen einer ePA explizit zustimmen...
Nach meinen Informationen ist das für Privatversicherte FREIWILLIG.
Sonst nenne mir bitte die Quellinfo.
@FairB
Offenkundig habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Der Satz ist zu verstehen wie von @twinkelicious dankenswerterweise bereits erläutert.
Bei GKV-Versicherten wird die ePA automatisch angelegt, wenn sie dem nicht aktiv widersprechen (Opt out).
Bei PKV-Versicherten passiert dagegen gar nix, solange sie nicht aktiv um eine ePA bitten (Opt in).