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Ärzt:innen wollen eine - aber nicht alle wollen sie in der Form, wie sie ab Januar 2025 sukzessive für jede:n gesetzlich Versicherte:n automatisch angelegt wird:

heise.de/hintergrund/Interview

Abgesehen von technischen Problemen, die zu noch mehr und Arbeitsbelastung jenseits der unmittelbaren Patient:innenversorgung führen, gibt es v.a. gravierende Probleme beim . Eine reine kann im Grundsatz immer rückverfolgt werden.

1/n

heise onlineInterview: "E-Patientenakte läutet Ende der Schweigepflicht ein"Warum die elektronische Patientenakte einen Eingriff in die ärztliche Schweigepflicht darstellen könnte, erklärt Psychiater Andreas Meißner im Interview.

Patient:innen können einlegen, bestimmte Dokumente in die hochzuladen oder selektiv den Zugriff verweigern - müssen dies aber explizit immer extra in einer App oder bei einer Ombudsstelle angeben.

Die viel gelobten Vorteile der z.B. in Form eines bergen darüber hinaus das Risiko, behandelnde Ärzt:innen in falscher Sicherheit zu wiegen, wenn aus Angst vor Diskriminierung relevante Medikamente nicht angezeigt werden.

2/n

Elisabeth

Die (Kassenärztliche Bundesvereinigung) bietet eine Seite zur , hält sich aber beim Thema bedeckt:

kbv.de/html/69298.php

Eine Entscheidungshilfe für oder gegen einen Widerspruch zur ePA biete z.B.

netzpolitik.org/2024/entscheid

Achja: für Versicherte gilt ab 2025 eine (Opt Out - jede:r bekommt automatisch eine, solange nicht explizit Widerspruch eingelegt wird), müssen dagegen einer ePA explizit zustimmen.

3/n

Im Gegensatz zum Löschen / Sperren / Verbergen sowie dem Zugriff auf die eigene benötigt man für den zur Anlage einer elektronischen Patientenakte zumindest bei der weder eine App noch muss man die Ombudsstelle der KV bemühen.

Es reicht ein Klick im normalen Kunden-Login-Bereich.

Fazit: gut ist manchmal das Gegenteil von gut gemeint. Bei allen potentiellen Vorteilen für die Patient:innenversorgung bestehen aktuell noch viele Bedenken.

4/4

@englram

Du schreibst ...
#Privatversicherte müssen dagegen einer ePA explizit zustimmen...
Nach meinen Informationen ist das für Privatversicherte FREIWILLIG.
Sonst nenne mir bitte die Quellinfo.

@FairB
Offenkundig habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Der Satz ist zu verstehen wie von @twinkelicious dankenswerterweise bereits erläutert.

Bei GKV-Versicherten wird die ePA automatisch angelegt, wenn sie dem nicht aktiv widersprechen (Opt out).
Bei PKV-Versicherten passiert dagegen gar nix, solange sie nicht aktiv um eine ePA bitten (Opt in).